Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Wie alle Kirchengemeinden unserer Landeskirche hat auch die Ev. Maria-Magdalena-Kirchengemeinde Iserlohn ein eigenes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt erarbeitet.
Es ist seit Juli 2026 in Kraft und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Unsere Gemeinde soll ein Ort sein, an dem Menschen Schutz, Respekt, Wertschätzung und Verlässlichkeit erfahren – in besonderer Weise Kinder und Jugendliche, hilfe- und
unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Macht-, Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnissen. Das Schutzkonzept gilt für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
↓ Das vollständige Schutzkonzept, den Notfallplan, den Interventionsleitfaden und den Meldebogen finden Sie unten als PDF zum
Herunterladen.
Unsere Haltung
Achtsamkeit
Wir achten auf unser eigenes Verhalten und auf unsere eigenen persönlichen Grenzen.
Aufmerksamkeit
Wir nehmen das Verhalten anderer wahr und achten auf die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers.
Respekt & Wertschätzung
Wir begegnen einander respektvoll und achten gemeinsam auf einen wertschätzenden Umgang.
Menschen, die Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt erleben, beobachten oder vermuten, sollen gehört, ernst genommen und unterstützt werden. Deshalb
gilt für uns: Wir sehen hin, sprechen an und handeln.
Was wir tun
- Erweitertes Führungszeugnis: Hauptamtliche, Presbyteriumsmitglieder, Gruppenleitungen, Verantwortliche in der Kinder- und Jugendarbeit und Personen
mit dauerhaftem Schlüssel legen es regelmäßig vor (spätestens alle fünf Jahre).
- Selbstverpflichtungserklärung: Mitarbeitende verpflichten sich schriftlich auf unseren Verhaltenskodex.
- Schulungen: Alle Mitarbeitenden nehmen an den Präventionsschulungen des Kirchenkreises teil. Mehr zu den Schulungen
- Mitbestimmung: Kinder, Jugendliche und Teilnehmende werden an Entscheidungen beteiligt, die sie betreffen.
- Lob & Kritik: Rückmeldungen sind jederzeit möglich – analog und digital, auf Wunsch vertraulich.
- Überprüfung: Das Presbyterium überprüft das Konzept regelmäßig (alle vier Jahre).
Unser Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist Ausdruck unseres gemeinsamen Willens, Menschen in unserer Kirchengemeinde vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Zum Öffnen bitte auf einen Punkt
klicken:
Wir übernehmen Verantwortung dafür, die Menschen, die in der Kirchengemeinde mitwirken oder an ihren Angeboten teilnehmen, vor sexualisierter Gewalt, Grenzverletzungen und
Grenzüberschreitungen, vor Machtmissbrauch, Diskriminierung und entwürdigendem Verhalten zu schützen. Dieser Schutz gilt allen Menschen, in besonderer Weise Kindern und Jugendlichen, hilfe- und
unterstützungsbedürftigen Menschen sowie Menschen in Macht-, Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnissen.
Wir legen Wert auf eine Kultur der Achtsamkeit. Dazu gehört, dass wir auf unser eigenes Verhalten achten, die Grenzen anderer wahrnehmen und auch unsere eigenen Grenzen
ernst nehmen. Wenn Situationen unklar, belastend oder überfordernd werden, holen wir uns Unterstützung.
Wir wissen um die Bedeutung von Nähe und Distanz in kirchlicher Arbeit. Wir nehmen die individuellen Grenzen anderer Menschen bewusst wahr und respektieren sie.
Körperliche Nähe, Berührungen, Trost, Hilfe und persönliche Zuwendung geschehen achtsam, angemessen und nur in einer Weise, die die Würde und Selbstbestimmung des Gegenübers achtet.
Wir respektieren die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze des Gegenübers. Das gilt besonders in Toiletten-, Umkleide-, Übernachtungs-, Erste-Hilfe- und anderen
Hilfssituationen.
Wir begegnen einander mit Respekt und Wertschätzung. Unsere Sprache ist achtsam und verletzt nicht die Würde anderer. Wir verzichten auf abwertende, beschämende,
diskriminierende, sexistische, gewalttätige oder sexualisierte Sprache.
Wir achten auch darauf, wie in Gruppen, Teams und Veranstaltungen miteinander gesprochen wird. Abwertendes Verhalten wird nicht bagatellisiert. Wir sprechen
Grenzverletzungen an und fördern eine Kommunikation, in der Menschen sich sicher äußern und abgrenzen können.
Für digitale Kommunikation gelten dieselben Grundsätze wie für persönliche Begegnungen: Achtsamkeit, Respekt, Transparenz, Datenschutz, Rollenklarheit und
Grenzachtung.
Messenger, soziale Medien, E-Mail und andere digitale Kommunikationswege nutzen wir sachlich, angemessen und bezogen auf die jeweilige Aufgabe. Private Einzelkontakte mit
Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen vermeiden wir, soweit sie nicht aus sachlichen Gründen erforderlich und transparent geregelt sind.
Fotos, Videos und Tonaufnahmen erstellen, verwenden oder veröffentlichen wir nur mit entsprechender Einwilligung (schriftlich bei Personen unter 14 Jahren durch die
Personensorgeberechtigten, bei Personen über 14 Jahren sowohl der Personensorgeberechtigten als auch der Jugendlichen selbst) und unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte. Sexualisierte,
entwürdigende, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Inhalte werden nicht erstellt, geteilt oder weitergeleitet.
Wir sind uns bewusst, dass kirchliche Arbeit von Vertrauen lebt und dass mit Aufgaben, Ämtern und Funktionen Macht verbunden sein kann. Das gilt besonders in der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen, in Seelsorge und Beratung, bei Hausbesuchen und Mitfahr-/Mitnahme-Gelegenheiten sowie in der Leitung. Kinder und Jugendliche werden nur nach Absprache mit den
Personensorgeberechtigten im PKW mitgenommen.
Wir nutzen unsere Rolle nicht zur Befriedigung eigener emotionaler, sozialer, körperlicher oder sexueller Bedürfnisse. Sexuelle Kontakte zu Menschen, die uns in Macht-,
Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnissen anvertraut sind, sind mit dem Schutzauftrag der Kirchengemeinde unvereinbar (Abstinenzgebot).
Situationen, in denen wir mit anderen Menschen allein sind, gestalten wir so transparent wie möglich. Das gilt besonders für Seelsorge, Beratung, Besprechungen,
Hausbesuche, Fahrgemeinschaften, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfesituationen und digitale Kommunikation.
Einzelgespräche finden in geeigneten Räumen statt. Räume werden nicht abgeschlossen. Das Setting ist so zu gestalten, dass das Gegenüber Nähe und Distanz bestimmen wie
auch die Situation verlassen kann. Ort, Zeit und Anlass von Einzelkontakten sollen nachvollziehbar und angemessen sein. Bei Fahrten, Übernachtungen, Umkleidesituationen und Veranstaltungen mit
besonderem Nähe- oder Abhängigkeitsverhältnis werden Zuständigkeiten, Regeln und Ansprechpersonen vorher geklärt.
Vor der Veranstaltung wird sich über die Bedingungen vor Ort informiert. Auf die Wahrung der Privatsphäre wird geachtet und es werden Rahmenbedingungen geschaffen, die
dies gewährleisten. Dies schließt ein, zu prüfen, ob eine geschlechtersensible Unterbringung sowie Einzelsanitäranlagen sinnvoll und notwendig sind.
Die Entscheidung darüber, ob ein/eine Betreuer*in mit den Teilnehmenden in einem Zimmer übernachtet, wird in Absprache mit mindestens einer weiteren Fachkraft zusammen mit
der für die Veranstaltung verantwortlichen Person getroffen. Die Übernachtung muss pädagogisch geboten sein.
Die Teilnehmenden und Personensorgeberechtigten werden vor der Veranstaltung über die Bedingungen vor Ort informiert. Die betreuenden Personen sind sensibel dafür, dass
Kinder, Jugendliche und Erwachsene individuelle Bedürfnisse haben, die andere Absprachen und Lösungen erfordern können.
Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten sowie gegen sexualisierte Sprache und verbale Gewalt aktiv Stellung. Wir nehmen die
Überschreitung persönlicher Grenzen wahr, schreiten ein und vertuschen Grenzverletzungen nicht.
Wer unsicher ist, darf und soll sich beraten lassen. Niemand muss eine unklare oder belastende Situation allein klären.
Bei einem begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder auf einen Verstoß gegen das Abstinenzgebot halten wir die festgelegten Meldewege ein. Informationen,
Mutmaßungen oder persönliche Einschätzungen geben wir nicht unbefugt an Dritte, an die Presse oder in sozialen Medien weiter.
↓ Den Verhaltenskodex finden Sie auch im Schutzkonzept unten als PDF zum Herunterladen.
Was tun im Verdachtsfall?
Schutz geht vor. Die Perspektive der betroffenen Person steht im Mittelpunkt. Mitarbeitende führen keine eigenen Ermittlungen durch – die
Bewertung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Stellen.
1Ruhe bewahren: aufmerksam zuhören, ernst nehmen, keine Versprechungen geben, keine Schuldzuweisungen, keine Konfrontation mit der beschuldigten Person.
2Schutz sicherstellen: bei akuter Gefährdung Betroffene und beschuldigte Person sofort trennen, Tätigkeit unterbrechen, Schutz und Begleitung sicherstellen.
3Dokumentieren: sofort schriftlich festhalten – Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, wörtliche Aussagen, eigene Beobachtungen.
4Melden: unverzüglich an die Meldestelle der EKvW – Tel.
0521
594-381,
meldestelle@ekvw.de. Die Meldepflicht gilt für haupt-, neben- und regelmäßig
leitend ehrenamtlich Mitarbeitende.
Ablauf im Überblick (Alarmplan)
Hinweis
/ Verdacht
↓
Ruhe
bewahren – zuhören – dokumentieren
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Schutz
der betroffenen Person sicherstellen
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Meldung an die EKvW-Meldestelle
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Durch
diese: Meldung an die Leitung
↓
Durch
diese: Meldung an Präventionsfachkraft / Superintendent
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Plausibilitätsprüfung
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Kriseninterventionsteam (Leitung: Superintendent; aus unserer Gemeinde Pfr. Christian Mayer und Kirsti Bäcker oder Bettina Materne)
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Schutz-
und Personalmaßnahmen
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Begleitung der Betroffenen
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Aufarbeitung und Evaluation
„Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor dem Schutz von Institutionen.“
↓ Den Notfallplan und den Interventionsleitfaden finden Sie unten als PDF zum Herunterladen.
Ansprechpersonen und Hilfe
MMG
In unserer Gemeinde
Ansprechpersonen vor Ort
Pfarrer Christian Mayer
Presbyterin Kirsti Bäcker
Presbyterin Bettina Materne
Erreichbar über das Gemeindebüro:
Tel. 02371 795-209
EK
Extern & unabhängig
Meldestelle der EKvW
Hier müssen alle Verdachtsfälle gemeldet werden. Auch anonyme Beratung ist möglich.
Tel. 0521 594-381
meldestelle@ekvw.de
Ansprechpartnerin: Marion Neuper, Tel. 0521 594-387
SI
Kirchenkreis Iserlohn
Superintendent
Zuständig für Prävention
Oliver Günther
Tel. 02371 795202
Lob, Kritik und Anregungen
Gemeinsam besser werden! Jede und jeder soll sich bei uns wohl und sicher fühlen. Lob, Wünsche, Anregungen und Sorgen – Ihre Rückmeldung hilft uns, Gutes
zu stärken und Schwierigkeiten zu erkennen.
- Anregungskästen: In beiden Gemeindehäusern (Kreuzkirche und Martin-Luther-King-Haus) hängen kleine rote Briefkästen im Eingangsbereich der
Gemeinderäume.
- Meldebogen: Den Bogen für Lob, Kritik oder eine schriftliche Beschwerde finden Sie unten als PDF zum Herunterladen und in den
Gemeindehäusern.
Die Rückmeldungen werden von Pfr. Christian Mayer und den Presbyterinnen Kirsti Bäcker und Bettina Materne mindestens einmal wöchentlich gelesen und vertraulich behandelt.
Wenn gewünscht, erhalten Sie spätestens innerhalb eines Monats eine Antwort.
Wichtig: Ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt
gehört nicht in den Anregungskasten, sondern direkt an die
Meldestelle der EKvW.